Öffnung unter Coronabedingungen

Wir halten das UrWerk für euch offen. Damit das möglich ist, passen wir je nach aktueller Lage und Verordnung unser Hygienekonzept an.

Das UrWerk öffnet mometan auf Grundlage von §10 CoronaVO Baden-Württemberg und der CoronaVO Angebote Kinder- und
Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit.

Jede Öffnung ist eine Veranstaltung, zu der man sich vor Ort anmelden muss. Momentan dürfen sich nur 10 Menschen während der Öffnung (Veranstaltung) im UrWerk aufhalten. Es wird dafür eine Anmelde- und Teilnehmerliste geführt, die nach ablauf einer vierwöchigen Frist vernichtet wird.

Im UrWerk besteht Maskenpflicht und beim Eintritt muss man sich die Hände desinfizieren. Der Toilettenbereich darf nur einzeln betreten werden. Es gibt einen ausgeschilderten Eingang und einen seperaten Ausgang. Die Lüftungsanlage, welche für große Veranstaltungen und Partys konzipiert ist, tauscht permanent die Luft im Raum aus.

Zu eurem und unserem Schutz achten wir streng auf die Einhaltung des Hygienekonzepts. Alle Freizeit- und Spielangebote dürfen aber genutzt werden.

Achtet bitte auch auf die Hinweise vor Ort.

Das UrWerk darf geöffnet bleiben.

Das UrWerk darf auch mit der neuen Verordnung gültig ab dem 02.11.20 geöffnet bleiben.

Alle Regeln bleiben wie gehabt bestehen.

Rechtliche Information

Für den offenen Betrieb im UrWerk gilt §2 Abs. 2 derVerordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit (Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit)Es gilt die Regelungen für Ansammlungen nach § 9 Corona-VO.

Die Ausnahme für den Betrieb im November 2020 ist in §1a Abs. 2 Corona-VO unter dem Begriff „sozialen Fürsorge“ definiert.

Wir sind verpflichtet eine Datenerhebung nach § 6 Corona-VO durchzuführen.